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Was ist ein Genussrecht?

Genussrechte sind schuldrechtliche Beteiligungen an einem Unternehmen. Genussrechte sind gesetzlich nicht weiter definiert. Sie können daher in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten werden. Genussrechte sind nicht als Wertpapiere verbrieft, d.h. Anleger haben kein Stimmrecht wie z.B. Aktionäre, erhalten aber eine in den jeweiligen Genussrechtsbedingungen festgelegte Vergütung. Diese kann je nach Ausgestaltung des Genussrechts festverzinslich oder variabel, d.h. gewinnabhängig sein.

Mit dem Genussrecht Photovoltaik 2011 der Murphy&Spitz Green Energy AG beteiligen sich Anleger mit Fremdkapital an dem Ausbau der Energieerzeugungskapazität der Murphy&Spitz Green Energy AG. Das Genussrecht ist festverzinslich, d.h. die Zinszahlungen sind nicht gewinnabhängig. Die Genussrechtsinhaber erhalten einen Festzins in Höhe von 4,8 % p.a. innerhalb der dreijährigen Mindestlaufzeit, ab dem 1. Dezember 2014 liegt der Festzins bei 6,2 % p.a. Der Festzins wird halbjährlich ausgezahlt.

Wofür wird das Genussrechtskapital verwendet?

Murphy&Spitz Green Energy nutzt das Genussrechtskapital zur Refinanzierung des Solarparks Buzzing purple lines sowie den Erwerb weiterer Photovoltaikanlagen in Deutschland. Der Solarpark Buzzing purple lines wurde im Oktober 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 erworben. Er liegt in der Nähe der Stadt Brno in der sonnenreichsten Region der Tschechischen Republik. Der Solarpark wurde bereits im Jahr 2009 in Betrieb genommen und verfügt über eine Spitzenleistung von 1.225 kWp. Die vollständigen Erträge des Jahres 2011 fließen bereits Murphy&Spitz Green Energy zu.


Grundsätzlich investiert Murphy&Spitz Green Energy AG ausschließlich in vollständig entwickelte, baureife oder bereits gebaute Solaranlagen. So fließt das Kapital zu einem maximalen Anteil in die Erneuerbare-Energien-Anlagen. Alle Anlagen profitieren von einer auf 20 Jahre gesetzlich fixierten Abnahmegarantie und Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom.

Welche Rechte erhalte ich mit dem Genussrecht Photovoltaik 2011?

-  Anspruch auf eine halbjährliche Zinszahlung von 4,8 % p.a. innerhalb der 3jährigen
   Mindestlaufzeit, Anspruch auf eine halbjährliche Zinszahlung von 6,2 % p.a. ab
   dem 1. Dezember 2014
-  Anspruch auf die Rückzahlung der Einlage zum Nominalwert
-  Kündigungsrecht zum 30. November 2014, anschließend alle 2 Jahre, letztmals
   zum 30. November 2024
-  Die Genussrechte gewähren keine Gesellschafterrechte und auch keine
   Mitwirkungs-, Stimm- und Kontrollrechte
-  Die Genussrechtsinhaber nehmen nicht an Gewinn und Verlust teil.

Wer steckt hinter hinter der Murphy&Spitz Green Energy AG?

Murphy&Spitz Green Energy AG wurde 2009 mit dem Ziel gegründet, einen konkreten Beitrag zur Energiewende in Europa zu leisten und Anlegern eine Möglichkeit zu bieten, sich mit festverzinslichen Anlagen an dem Ausbau der Energieerzeugungskapazität zu beteiligen.  Damit wollte Murphy&Spitz dem Wunsch der Anleger nach einer sicheren festverzinslichen  und nachhaltigen Geldanlage nachkommen. Murphy&Spitz Green Energy betreibt zurzeit neun Photovoltaik-Großanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2,5 MWp in Deutschland und der Tschechischen Republik. Mit ihnen erzeugt sie über 2,5 Millionen kWh reinen Solarstrom.

Murphy&Spitz Green Energy AG ist eine 100 %ige Tochter der Murphy&Spitz Green Capital AG. Die Murphy&Spitz Green Capital AG ist als Beteiligungsgesellschaft auf Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien fokussiert. Verwaltet wird Murphy&Spitz Green Energy von Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH. Diese verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im nachhaltigen Investment. Sie ist spezialisiert auf die Finanzierung und Führung nachhaltiger Unternehmen und Projekte mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien. Seit 2003 projektiert, finanziert, erwirbt und betreibt Murphy&Spitz eigene Solaranlagen sowie Anlagen in Kundenauftrag. Ausführliche Informationen zu Murphy&Spitz erhalten Sie auf www.murphyandspitz.de.

Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr überdurchschnittlich gut verläuft?

Überdurchschnittliche Erträge nutzt Murphy&Spitz Green Energy, um Tilgungsreserven aufzubauen. Der Zinssatz des Genussrechts wird dadurch nicht beeinflusst. Es handelt sich um einen Festzins, der unabhängig von Gewinn oder Verlust des Unternehmens an die Genussrechtsinhaber ausgezahlt wird.

Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so erfolgreich verläuft?

Um maximale Planungssicherheit zu erreichen, investiert Murphy&Spitz Green Energy bislang ausschließlich in Solarstromanlagen. Durch die gesetzlichen Grundlagen wie das EEG in Deutschland und der Tschechischen Republik sind die Abnahme des erzeugten Stroms und die Einspeisevergütung über 20 Jahre per Gesetz garantiert. Die Sonnenstrahlung ist äußerst konstant. Die Sonne scheint mit einer engen maximalen Abweichung von + / - 10 % um die über Jahrzehnte festgestellte Durchschnittsmenge (Daten vom Deutschen Wetterdienst). So bieten Photovoltaikanlagen gut planbare Liquiditätsrückflüsse und eine hohe Sicherheit für Ihre Geldanlage. Sollte wider Erwarten ein Sonnenjahr schlechter ausfallen als die maximale Abweichung, so ist die Zinszahlung des Genussrechtes davon nicht negativ beeinflusst. Es handelt sich um einen Festzins, der grundsätzlich nicht vom Gewinn oder Verlust des Unternehmens abhängig ist.

Wie sicher sind die Genussrechte?

Murphy&Spitz Green Energy AG hatte bei Ausgestaltung des Genussrechts Photovoltaik 2011 das Ziel ein Genussrecht anzubieten, das für die Anleger so sicher wie nur möglich ist. Murphy&Spitz Green Energy erwirbt und betreibt bislang aufgrund der Planungssicherheit ausschließlich Solarstromanlagen. Diese bieten zum einen durch die konstante Sonneneinstrahlung eine höchstmögliche Stabilität in den Erträgen. Zum anderen bieten sie durch die gesetzliche fixierte Abnahmegarantie und Einspeisevergütung für den erzeugten Strom auf 20 Jahre gut planbare Liquiditätsrückflüsse.

Murphy&Spitz Green Energy AG investiert ausschließlich in vollständig entwickelte, baureife oder bereits gebaute Photovoltaikanlagen. So werden Projektentwicklungsrisiken und -kosten vermieden. Nebenkosten werden so niedrig wie möglich gehalten und transparent dargestellt: Die Murphy&Spitz Green Energy AG verzichtet auf Personal und damit auf Personalkosten, Immobilien- oder Bürokosten, selbst der Vorstand erhält kein Gehalt. Die Verwaltungsgesellschaft Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH erhebt keine fixe Verwaltergebühr, sondern erhält lediglich jährlich 0,5 % des verwalteten Vermögens. So fließt ein Maximum des Kapitals in den Ausbau der Energieerzeugungskapazität und somit in Sachwerte.

Gibt es Risiken?

Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Detaillierte Informationen zu den Risiken des Genussrechts finden Sie im Verkaufsprospekt auf den Seiten 5 bis 9, den Sie auf unserer Internetseite www.ms-green-energy.de als PDF-Datei herunterladen können. 

Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für den Erwerb von Genussrechten?

Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt 3.000 Euro. Höhere Zeichnungsbeträge sind in 1.000 Euro-Schritten möglich. Das Gesamtangebot ist auf 15.000 Genussrechte bis zu einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro limitiert.

Wie erwirbt man die Genussrechte?

Um die angebotenen Genussrechte zu erwerben, tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und die gewünschte Zeichnungshöhe auf dem Zeichnungsschein ein. Die Zeichnungshöhe beträgt mindestens 3.000 Euro, höhere Zeichnungsbeträge sind in 1.000 Euro-Schritten möglich. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungsscheine senden Sie bitte an die Emittentin: Murphy&Spitz Green Energy AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn.

Die Zuteilung der Genussrechte erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsscheine. Bei Faxeingang des Zeichnungsscheins, Faxnummer 0228 – 24 39 11 29, muss binnen 10 Tagen das vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllte und unterschriebene Original bei der Emittentin vorliegen. Murphy&Spitz Green Energy AG versendet unmittelbar nach Eingang des Zeichnungsscheins eine Kopie des persönlichen Zeichnungsscheins mit der Annahmeerklärung an Sie.

Der Zeichnungsbetrag muss binnen 10 Werktagen ab Versand der Annahmeerklärung (Poststempel) auf das Genussrechtskonto, Konto 19 02 33 41 74 der Murphy&Spitz Green Energy AG bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98, eintreffen. Geschieht dies nicht, so kann die Emittentin ihre Annahmeerklärung widerrufen.

Können Minderjährige Genussrechte erwerben?

Ja, auch Minderjährige können das Genussrecht Photovoltaik 2011 erwerben. Bitte tragen Sie den Namen und die Daten des bzw. der Minderjährigen als Zeichnenden auf dem Zeichnungsschein ein. Unterschreiben müssen die Erziehungsberechtigten.

Sind die Genussrechte frei übertragbar?
Die Genussrechte werden im elektronischen Genussrechtsregister bei Murphy&Spitz Green Energy geführt. Sie können vom Inhaber ohne Verkaufsbeschränkung an Dritte in Form von Schenkung, Tausch oder Kauf übertragen werden. Im Falle einer Erbschaft ist der Erbgang vom Erben nachzuweisen. Murphy&Spitz Green Energy AG kann eine Umschreibungsgebühr von bis zu 1 % bei der Abtretung von Genussrechten erheben.

Muss Murphy&Spitz Green Energy AG informiert werden, wenn sich die persönlichen Daten des Anlegers ändern?

Ja. Die Genussrechte werden im elektronischen Genussrechtsregister bei Murphy&Spitz Green Energy AG auf Ihren Namen geführt. Um die Zinszahlungen zu gewährleisten, sollten Sie Murphy&Spitz Green Energy Änderungen Ihrer persönlichen Daten wie des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung bitte zeitnah schriftlich mitteilen.

Werden Gebühren erhoben oder fallen zusätzliche Kosten an?

Mit dem Kauf und dem Halten des Genussrechts Photovoltaik 2011 entstehen keinerlei Gebühren wie Ausgabeaufschlag,Transaktionskosten oder Projektentwicklungskosten. Die Verwaltungsgebühr beträgt lediglich jährlich 0,5 % des verwalteten Vermögens. Die Verwaltungsgebühr ist in dem Zinssatz bereits berücksichtigt.

Ab wann wird das eingezahlte Kapital verzinst?

Das Genussrechtskapital wird unmittelbar ab dem Tag der Wertstellung des Zeichnungsbetrags auf dem Konto der Murphy&Spitz Green Energy AG verzinst.

Wie hoch ist die Verzinsung der Genussrechte?

Die Verzinsung beträgt 4,8 % p.a. bis zum 30. November 2014 und 6,2 % p.a. ab dem 1. Dezember 2014. Es handelt sich um einen Festzins, d.h. der Zinssatz wird garantiert und ist vom Gewinn oder Verlust der Gesellschaft unabhängig.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Zinsen werden halbjährlich jeweils für das abgelaufene Halbjahr bis zum 31. Januar (für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember) und bis zum 31. Juli (für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni) ausgezahlt.

Nach welcher Mindestlaufzeit können die Genussrechte gekündigt werden?

Die Genussrechte können erstmals zum 30. November 2014 gekündigt werden. Danach können sie alle zwei Jahre zum 30. November 2016, 30. November 2020, 30. November 2022, 30. November 2024 und zum 30. November 2026 gekündigt werden. Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag.

Erfolgt eine Einbuchung der Genussrechte in ein Wertpapierdepot?

Nein. Es ist nicht erforderlich, ein Wertpapierdepot zu halten. Die Genussrechte werden im elektronischen Genussrechtsregister der Murphy&Spitz Green Energy AG geführt. So entstehen dem Genussrechtsinhaber keinerlei Kosten für die Ein- und spätere Ausbuchung aus dem persönlichen Wertpapierdepot.

Wie werden die Zinsen steuerlich behandelt?

Die Genussrechtszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie müssen pauschal mit 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bezogen auf die Abgeltungssteuer versteuert werden.

Die Murphy&Spitz Green Energy AG ist dazu verpflichtet, für alle Anleger pauschal den Steueranteil in Höhe von 25 % sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag abzuführen, so dass Ihre Zinsen Ihnen erst nach Abzug dieses Anteils ausgezahlt werden. Über die Zahlung der Abgeltungssteuer sowie des Solidaritätszuschlags erhalten Sie eine Bescheinigung. Die Erklärung der Kirchensteuer erfolgt durch den Genussrechtsinhaber selbst mit seiner persönlichen Einkommensteuererklärung.

Kann ein Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?

Freistellungsaufträge können von der Murphy&Spitz Green Energy AG nicht berücksichtigt werden, da Freistellungen gemäß Einkommensteuergesetz nur von Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes erteilt werden dürfen. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steueranteils ist ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung möglich.

Nichtveranlagungsbescheinigungen können Sie gerne bei der Murphy&Spitz Green Energy AG einreichen. Die Zinserträge werden Ihnen dann vollständig ausgezahlt.

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