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Das Genussrechtsangebot - Details

Emittentin:
Murphy&Spitz Green Energy AG

Art des Genussrechts:
Bei den angebotenen Genussrechten handelt es sich um Namens-Genussrechte.

Nennbetrag des Genussrechts:

Der Nennbetrag der angebotenen Genussrechte beträgt 100,00 Euro je Genussrecht.

Ausgabekurs:
Der Ausgabekurs entspricht dem Nennbetrag des Genussrechts.

Emissionsvolumen:
Es werden bis zu 15.000 Genussrechte mit einem Gesamtbetrag von bis zu 1.500.000 Euro angeboten..

Erwerbspreis/Mindestzeichnung:
Der Erwerbspreis beträgt mindestens 3.000 Euro und die Mindestzeichnungssumme beträgt 3.000 Euro. Höhere Zeichnungsbeträge sind in 1.000 Euro-Schritten möglich.

Verzinsung:

Die Verzinsung beträgt 4,8 % p.a. ab dem Tag der Wertstellung des Zeichnungsbetrags auf dem Konto der Murphy&Spitz Green Energy AG bis 30. November 2014 und 6,2 % p.a. ab dem 1. Dezember 2014.

Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich und ist an einen positiven, unverpfändeten Finanzmittelfonds (unverpfändete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) bei der Emittentin nach Durchführung der Zinszahlung gekoppelt. Verpfändete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind definiert als die zugunsten Dritter verpfändeten Mittel, insbesondere zugunsten von Kreditinstituten zur Besicherung von Bankkrediten, oder anderweitig aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen nicht frei verfügbaren Mittel.

Die Zinszahlungen werden jeweils halbjährlich nachträglich für das abgelaufene Halbjahr bis zum 31. Januar (für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember) sowie bis zum 31. Juli (für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni) durch die Emittentin durchgeführt.

Zeichnungsfrist/Rücknahme/Kürzung:
Das öffentliche Angebot für die Zeichnung oder den Erwerb der Genussrechte beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet am 31. Januar 2012. Eine vorzeitige Schließung des öffentlichen Angebots tritt mit Zeichnung sämtlicher angebotener Genussrechte ein. Eine Rücknahme des Angebots durch die Emittentin ist möglich. Eine Kürzung von Zeichnungen ist nur bei Überzeichnung möglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.

Rückzahlung:
Die Rückzahlung der Genussrechte kann erstmals zum 30. November 2014, anschließend zum 30. November 2016, zum 30. November 2018, zum 30. November 2020, zum 30. November 2022, zum 30. November 2024, zum 30. November 2026 zusammen mit der jeweils letzten Zinszahlung zum Nennbetrag erfolgen. Die Rückzahlung der Namensgenussrechte erfolgt vorbehaltlich des Bestehens einens positiven, unverpfändeten Finanzmittelfonds (unverpfändete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) bei der Emittentin nach Durchführung der Rückzahlung. Verpfändete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind definiert als die zugunsten Dritter verpfändeten Mitttel, insbesondere zugunsten von Kreditinstituten zur Besicherung von Bankkrediten, oder anderweitig aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen nicht frei verfügbaren Mittel. Zudem steht die Rückzahlung unter dem Vorbehalt, dass sie nicht der Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden darf. Sollte die Emittentin zur Rückzahlung ganz oder teilweise nicht in der Lage sein, so verlängert sich die Laufzeit der noch nicht zurückgezahlten Genussrechte zu sonst gleichen Bedingungen um zwei weitere Jahre.

Verwendung des Genussrechtskapitals:
Es ist geplant, das Genussrechtskaptial ausschließlich zum Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland und Europa zu verwenden, vorrangig für Photovoltaikanlagen. Eine Verwendung der Mittel aus Tranchen der Platzierung ist möglich. Der Emittentin ist es gestattet, während der Laufzeit des Genussrechts und ggf. einer Nacherfüllungsfrist weitere Genussrechte zu begeben bzw. zusätzliche vorrangige Darlehensverbindlichkeiten und Kreditverbindlichkeiten einzugehen.

Übertragungsmodalitäten:
Die Genussrechte werden im elektronischen Genussrechtsregister bei der Gesellschaft registriert und können vom Inhaber an Dritte ohne Verkaufsbeschränkung seitens der Murphy&Spitz Green Energy AG veräußert werden. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils (Schenkung, Kauf, Tausch) erfolgt im Weg der Abtretung (§ 398 BGB) und Nachweis an die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben nachzuweisen. Murphy&Spitz Green Energy AG erhebt eine Umschreibegebühr von 1 % bei einer Abtretung von Genussrechten.

Einschränkung der Handelbarkeit:
Die freie Handelbarkeit der Genussrechte ist insofern eingeschränkt, als ein organisierter Handel der Genussrechte nicht existiert und nicht geplant ist. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist nur eingeschränkt möglich. Der früheste Termin für die Rückzahlung der Genussrechte durch die Murphy&Spitz Green Energy AG ist der 30. November 2011.

Zuteilung:
Die Zuteilung des Genussrechtskapitals erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsscheine. Zur Wahrung des Zuteilungsanspruches ist der Eingang des vollständigen Zeichnungsbetrags binnen 10 Werktagen nach Eingan des Zeichnungsscheins bei der Murphy&Spitz Green Energy AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn oder per Fax vorab 0228 - 24 39 11 29 (Faxeingang oder Posteingangsstempel) notwendig. Zur Fristwahrung reicht der Faxeingang 0228 - 24 39 11 29, wenn das Original binnen 10 Werktagen bei der Emittentin vollständig und widerspruchsfrei ausgefüllt eingegangen ist.

Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung der Genussrechte:
Es werden keine Kosten für die Zeichnung der Genussrechte durch die Emittentin erhoben. Ein Ausgabeaufschlag von 2,5 % auf den Erwerbspreis kann durch Berater erhoben werden. Kosten für den Anleger können durch eigene Banktransaktionskosten beim Kauf und Verkauf der Genussrechte entstehen. Banktransaktionskosten hängen von individuellen Vereinbarungen zwischen dem Anleger und seinem jeweiligen Kreditinstitut ab und können nicht exakt definiert werden. Murphy&Spitz Green Energy AG erhebt eine Gebühr von 1 % auf den Erwerbspreis für eine mögliche spätere Umschreibung bei Abtretung von Genussrechten. Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden.

Zahlstelle / Ausgabestelle für Prospekte / Annahmestelle für Willenserklärungen:
Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an die Genussrechtsinhaber ausführt, ist die Murphy&Spitz Green Energy AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn. Ausgabestelle für Prospekte der mit diesem Angebot verbundenen Emission ist die Murphy&Spitz Green Energy AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn. Murphy&Spitz Green Energy AG, Riesstraße 2, 53113 Bonn ist die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Genussrechten gerichtete Erklärungen entgegennimmt (Annahmestelle für Willenserklärungen).

Mit den Genussrechten verbundene Rechte:
› Anspruch auf eine halbjährliche Zinszahlung von 4,8 % p.a. / 6,2 % p.a.
› Anspruch auf Rückzahlung der Einlage zum Nominalwert
› Kündigungsrecht zum 30. November 2014 und anschließend alle 2 Jahre, letztmals zum 30. November 2024
› Die Genussrechte gewähren keine Gesellschafterrechte und auch keine Mitwirkungs-, Stimm- und Kontrollrechte
› Die Genussrechtsinhaber nehmen nicht an Gewinn- und Verlust teil
Weitere Rechte bestehen nicht.

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