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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland garantiert folgende Mindestvergütung für den durch Photovoltaikanlagen in das Stromnetz eingespeisten Strom für 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme:


Vergütung in ct/kWh

Zeitpunkt der Inbetriebnahme

1.2010

7.2010

10.2010

2011

2012*

Installierte Leistung






Bis 30 kW

39,14

34,05

33,03

28,74

24,43

30-100 kW

37,23

32,39

31,42

27,33

23,23

100-1.000 kW

35,23

30,65

29,73

25,86

21,98

Ab 1.000 kW

29,37

25,55

24,79

21,56

18,33

* Für ab dem 1.1.2012 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen unterliegt die Einspeisevergütung einer Degression. Die Basisdegression beträgt 9%. Abhängig von der im jeweiligen Vorjahr installierten Leistung kann die Degression jedoch höher oder niedriger ausfallen.

Ausführliche Informationen zum EEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
www.erneuerbare-energien.de (Link zu externer Website).

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